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Flugunterstützung

Fluggastpflicht

Fluggesellschaften am Laufen halten

Die Air Passenger Duty (APD) wurde ursprünglich 1994 als zweistufige Steuer auf Passagiere eingeführt, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen. Änderungen an der Steuer bedeuten, dass sie für alle Betreiber von Flugzeugen über 5,7 Tonnen oder mit mehr als 19 Sitzplätzen gilt.

Chapman Freeborn bietet einen umfassenden Steuervertretungsservice für alle Unternehmen, sowohl für reguläre als auch für gelegentliche Unternehmen. Wir beraten Sie zu den Auswirkungen der Steuer und ihren Auswirkungen auf Ihren Betrieb.

Ausländische Betreiber müssen im Vereinigten Königreich registriert sein und jeder Betreiber ohne feste Adresse im Vereinigten Königreich muss einen Fiskalvertreter ernennen, um die britischen HMRC-Vorschriften einzuhalten. Die für APD geltenden Vorschriften sind komplex und bergen hohe Strafen bei Nicht- oder Falschzahlung. Unsere Erfahrung stellt sicher, dass Sie die Vorschriften einhalten.

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Wir verfügen 50 Jahre Erfahrung in der Organisation von weltweiten Charterflügen und freuen uns, Sie zu beraten.